Die Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Grundversicherung übernommen.

Leistungen vor der Geburt:

  • 7 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft
  • Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt
  • Beitrag von 150sfr. an einen Geburtsvorbereitungskurs

Leistungen während der Geburt:

  • Leitung der Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause (inklusive Verbrauchsmaterial)
  • Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt
  • Überwachung zu Hause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt

Leistungen nach der Geburt:

  • Betreuung zu Hause durch die Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Vorgesehen sind bis zu 10 Besuche. Bei Zustand nach Frühgeburt, Zwillingsgeburt, Kaiserschnitt oder Erstgebärenden sind bis zu 16 Besuche vorgesehen.
  • Nachkontrolle 6 Wochen nach der Geburt
  • Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit

Wir stellen Ihnen für die Wochenbettbetreuung eine einmalig zu entrichtende Pikettdienstentschädigung von 120sfr. in Rechnung. Dieser Betrag geht primär zu Ihren Lasten, da in der March nicht alle Wohngemeinden für den Hebammenpikettdienst aufkommen. Selten wird das Pikettgeld von der Krankenkasse rückvergütet. Pikettdienstentschädigung für die Schwangerschaftsbetreuung & Hausgeburt erfahren Sie bei der Hebamme (siehe Video).

=> Preisliste der Marchhebammen <=