Kostenübernahme

Die Leistungen der Hebamme werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt ab der 13. Schwangerschaftswoche vollumfänglich von der Grundversicherung getragen.

Leistungen vor der Geburt

  • 7 Kontrolluntersuchungen während der regelrichtig verlaufenden Schwangerschaft
  • Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt
  • Beitrag von 150 Franken an einen Geburtsvorbereitungskurs

Leistungen während der Geburt

  • Leitung der Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause (inklusive Verbrauchsmaterial)
  • Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt
  • Überwachung zu Hause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt

Leistungen nach der Geburt

  • Betreuung zu Hause durch die Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Vorgesehen sind bis zu 10 Besuche. Bei Zustand nach Frühgeburt, Zwillingsgeburt, Kaiserschnitt oder bei Erstgebärenden sind bis zu 16 Besuche vorgesehen.
  • Nachkontrolle 6 Wochen nach der Geburt
  • Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
Preisliste

Pikettdienst-Entschädigung

Für die Wochenbettbetreuung stellen wir Ihnen eine einmalig zu entrichtende Pikettdienstentschädigung in der Höhe von 120 Franken in Rechnung. Dieser Betrag geht primär zu Ihren Lasten, da in der March nicht alle Wohngemeinden für den Hebammenpikettdienst aufkommen. Selten wird das Pikettgeld von der Krankenkasse rückvergütet. Zu Hintergrund und Gedanken der Pikettdienstentschädigung gibt Ihnen Ihre betreuende Hebamme gerne Auskunft. Sehen Sie sich auch gerne das nebenstehende Video dazu an.

Im Bezirk March übernehmen die Gemeinden Altendorf und Lachen freundlicherweise die Pikettdienstentschädigung für die freiberuflich tätigen Hebammen.

Video Pikettdienst-Entschädigung